Ellen Singwald hat 2016 das Grab ihrer Tochter Yvonne Müller auf dem Friedhof in Kleeth, einem Ortsteil von Knorrendorf, öffnen lassen. Statt der sterblichen Überreste ihrer Tochter fand sich darin eine kleine rote Strickjacke, die die Großmutter gestrickt hatte, sowie Kinderknochen, die nach Angaben von Dorfbewohnern von einem Kind stammen sollen, das nach dem Krieg an Typhus starb.
Zweifel seit Jahrzehnten
Die 66-Jährige, die heute mit ihrem Mann in Schleswig-Holstein lebt, glaubt nicht, dass ihre dreijährige Tochter 1984 im Neubrandenburger Krankenhaus verstarb. Ellen stammt ursprünglich aus Güstrow und wohnte lange Zeit in der Nähe von Neubrandenburg. 2003 zog sie in die alten Bundesländer, wo sie ihren jetzigen Ehemann kennenlernte, der sie bestärkte, das Grab exhumieren zu lassen.
„Vorher hätte ich mir das nicht leisten können“, sagt sie. Sie habe dafür mehr als 2000 Euro gezahlt und unendlich viele Anträge gestellt. Ihr Sohn André war bei der Exhumierung dabei. „Man fand einige Knochen und die Strickjacke. In der Strickjacke lagen jedoch keine Überreste. Die Knochen gehörten zu einem anderen Kind, das dort viele Jahre zuvor begraben wurde.“
Kein DNA-Profil möglich
Das Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Greifswald konnte aus den Knochen nur sehr geringe Mengen an DNA extrahieren. Laut dem der Redaktion vorliegenden Gutachten war der DNA-Abbau aufgrund langer Liegezeit, Bodenbeschaffenheit, Feuchtigkeit und Temperatur so weit fortgeschritten, dass kein DNA-Profil erstellt werden konnte, das gemäß den aktuell gültigen Richtlinien für eine Abstammungsbegutachtung verwendet werden kann.
Ellen schließt aus dieser Analyse, dass Yvonne niemals in diesem Grab gelegen hat. Sie vermutet, dass man das Mädchen in ein Heim brachte und es zwangsadoptiert wurde. In den angeforderten Stasi-Unterlagen fanden sich dazu jedoch keine Notizen – nur über Ellen selbst führten die Behörden Akten.
Ungereimtheiten in den Berichten
Die Geschichte von Yvonne beginnt am 20. Februar 1981. Ende Mai 1984 hätten Yvonne und ihr Bruder offenbar Blutdrucktabletten von Ellen genommen. Trotzdem brachte sie die quietschfidele Yvonne in den Kindergarten. „Plötzlich bekam ich einen Anruf: Ich solle sofort nach Hause kommen, Yvonne gehe es sehr schlecht.“
In der Notaufnahme habe Yvonne herumgetobt. Die Ärzte behielten sie zur Beobachtung im Krankenhaus, weil sie ein Krampfkind gewesen sei. „Zwei Stunden später kam der Anruf: Sie sei hirntot“, berichtet die 66-Jährige. Bis zum 3. Juni habe das Mädchen auf der Intensivstation gelegen, die Eltern durften es nicht sehen. Am Morgen des 4. Juni erfuhren sie auf dem Bahnhof in Neubrandenburg, dass Yvonne am Abend zuvor um 22.20 Uhr verstorben sei.
Laut Krankenhausbericht hätten die Ärzte ihrer Tochter den Magen ausgepumpt – Ellen bezweifelt das. Der Obduktionsbericht nenne mehrere Anzeichen für ein Herz-Kreislauf-Versagen, darunter eine starke Hirnschwellung. Als Todesursache vermuteten die Pathologen die Einnahme des Medikaments Pholedrin, das in Deutschland nicht mehr erhältlich ist.
Forderung nach Aktenöffnung
Ellen griff in der Vergangenheit nach jedem Strohhalm. Ein Privatermittler machte sie darauf aufmerksam, dass es zwei Sterbeurkunden mit gleichem Inhalt gebe, allerdings mit zwei unterschiedlichen Ausstellungsdaten – unterschrieben vom gleichen Mitarbeiter. Ein Medium habe behauptet, Yvonne lebe in Washington, D.C.
Ellen Singwald fordert die Politik auf, sich endlich mit dem Thema auseinanderzusetzen und die bisher verschlossenen Akten zu öffnen. „Ich kann keine 60 Jahre warten, dann bin ich tot!“ Sie verstehe, dass derzeit nur Adoptivkinder und Adoptiveltern die Möglichkeit haben, die leiblichen Eltern zu finden. „Aber diese Regel darf nicht für den vorgetäuschten Säuglingstod und die Zwangsadoption gelten.“
Sie sieht Parallelen zu einem anderen Fall, über den der Nordkurier berichtete: Im Neubrandenburger Krankenhaus soll fast genau ein Jahr zuvor die kleine Manja aus einem Gitterbett gefallen sein und an einer Hirnblutung und Sepsis gestorben sein. Die Klinik untersagte den Eltern, das Kind zu sehen. Die Geschwister beantragten bei der Staatsanwaltschaft in Neustrelitz die Exhumierung des Grabes auf dem Ringenwalder Friedhof. Die Behörde gab den Fall wegen möglicher Verbindungen an die Kollegen in Neubrandenburg ab.