Mehr als zwei Jahrzehnte stand Ludmilla (Name geändert) in der Ukraine vor einer Grundschulklasse. Sie unterrichtete fast alle Fächer, arbeitete mit inklusiven Klassen und erwarb drei pädagogische Abschlüsse. Heute lebt sie in Neubrandenburg – und darf ihren Beruf hier nicht ausüben.
Der Fall: Erfahrung ohne Anerkennung
Seit ihrer Ankunft in Deutschland hat die Ukrainerin Deutsch auf B2-Niveau gelernt, als Schulbegleiterin gearbeitet und Einblicke in das hiesige Schulsystem gewonnen. Doch als Lehrerin ist sie bislang nicht tätig. Das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern nennt für das Schuljahr 2025/26 insgesamt 146 Lehrkräfte mit ukrainischer Staatsangehörigkeit an öffentlichen und freien Schulen im Land – bei 23 lag ein anerkanntes Lehramt vor.
Für eine vollständige Gleichstellung eines ausländischen Lehramtsabschlusses sind entsprechende Studienleistungen in den Unterrichtsfächern, bildungswissenschaftliche und schulpraktische Nachweise sowie ein dem hiesigen Vorbereitungsdienst vergleichbarer Abschluss erforderlich. Wesentliche Unterschiede können im Einzelfall durch einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden.
Wege in den Schuldienst
Die vollständige Anerkennung ist für eine Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst nicht zwingend. Ausländische Lehrkräfte können auch ohne sie eingesetzt werden, sofern sie grundsätzlich Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen. C2 wird nur in bestimmten Fällen verlangt – etwa beim Unterrichten von Deutsch als regulärem Fach, in den Klassen 1 und 2 oder in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe.
Für Ludmilla bedeutet das: Mit B2 reicht es für den regulären Einsatz noch nicht. Gleichzeitig muss ihr Weg nicht automatisch zurück an die Universität führen. Das Bildungsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass ausländische Lehrkräfte ihre bisherige Berufserfahrung in die Anerkennung einbringen können – ob und in welchem Umfang dies fehlende Ausbildungsbestandteile ausgleicht, werde individuell geprüft.
Nach Angaben der Agentur für Arbeit Neubrandenburg können ausländische Lehrkräfte mit teilweise anerkannter Qualifikation in angrenzenden Bereichen tätig werden – etwa als Schulbegleiter, in Kita oder Hort, in Vorbereitungsklassen im Bereich Migration oder in weiteren pädagogischen Einsatzfeldern. Welche Tätigkeit möglich sei, hänge von der jeweiligen Qualifikation und den Anforderungen der Stelle ab.
Praktische Erfahrung statt nur Papier
Genau diesen Weg hat die Neu-Neubrandenburgerin bereits kennengelernt: Fast zwei Jahre arbeitete sie als Schulbegleiterin. Für sie war das eine wichtige Erfahrung, aber keine endgültige Lösung – sie möchte ihre Kenntnisse nicht nur unterstützend einsetzen, sondern wieder selbst pädagogisch arbeiten.
Dass ihre Berufserfahrung nicht nur aus einem Diplom besteht, zeigt eine Geschichte aus ihrem früheren Berufsleben. Vor rund 20 Jahren übernahm sie zwei Zwillingsbrüder mit einer schweren genetischen Erkrankung. Die Schule hatte damals wenig Erfahrung mit inklusivem Unterricht. Gemeinsam mit Eltern und Kollegen entwickelte die Lehrerin Lösungen, damit die Kinder am Unterricht teilnehmen konnten. 2019 belegte sie bei einem Wettbewerb zum Thema inklusiver Unterricht auf regionaler Ebene den ersten Platz.
Rückblickend sagt sie: „Wir wussten überhaupt nicht, wie das funktionieren soll.“ Gerade diese Erfahrung habe ihr gezeigt, wie viel pädagogische Arbeit darin besteht, Lösungen zu finden, wenn es dafür noch keinen fertigen Plan gibt.
Der Weg zurück ins Klassenzimmer
Als sie 2022 nach Deutschland kam, sprach sie kein Deutsch. Eine deutsche Frau half ihr, einen Sprachkurs zu finden; Nachbarn organisierten Fahrgemeinschaften. Inzwischen hat sie ihre Deutschkenntnisse deutlich verbessert, gearbeitet und mehrere Praktika absolviert. Einige Bewerbungen für pädagogische Tätigkeiten im Hort und im schulischen Bereich wurden abgelehnt, auf andere erhielt sie keine Antwort.
Sie weiß selbst, dass ihr Deutsch noch nicht auf dem Niveau liegt, das für eine reguläre Lehrtätigkeit verlangt wird. Deshalb möchte sie zunächst andere Möglichkeiten nutzen: arbeiten, Erfahrung sammeln, Sprachkenntnisse erweitern – und gleichzeitig näher an den Beruf zurückkommen. Die deutschen Schulen beeindrucken sie dabei: digitale Tafeln, die Vielzahl an Unterrichtsmaterialien und Räume für den Austausch unter Kollegen erlebt sie als große Unterstützung. In der Ukraine habe sie vieles selbst vorbereiten und teilweise bezahlen müssen. Gleichzeitig erkennt sie in deutschen Schulen Methoden wieder, die sie aus ihrer eigenen Arbeit kennt, etwa Elemente der Montessori- und Waldorf-Pädagogik.
Sie möchte nicht ihre ukrainische Erfahrung gegen das deutsche System stellen, sondern beides verbinden. Für Ludmilla ist die Frage inzwischen konkreter: Wie kann sie das, was sie seit mehreren Jahrzehnten kann, schon heute sinnvoll einsetzen – und gleichzeitig die Voraussetzungen für den nächsten Schritt erfüllen?