Ellen Singwald hat 2016 das Grab ihrer Tochter Yvonne Müller auf dem Friedhof in Kleeth, einem Ortsteil von Knorrendorf (Mecklenburg-Vorpommern), öffnen lassen. Die 66-Jährige, die heute mit ihrem Mann in Schleswig-Holstein lebt, zweifelte immer daran, dass ihre dreijährige Tochter 1984 im Neubrandenburger Krankenhaus verstarb. Ellen stammt ursprünglich aus Güstrow und wohnte lange Zeit in der Nähe von Neubrandenburg. 2003 zog sie in die alten Bundesländer und lernte dort ihren jetzigen Ehemann kennen.
Er habe sie bestärkt, das Grab exhumieren zu lassen. „Vorher hätte ich mir das nicht leisten können.“ Sie habe dafür mehr als 2000 Euro gezahlt und unendlich viele Anträge gestellt, damit sie endlich Gewissheit habe, ob Yvonne in dem Grab liege.
Der Tag, an dem Yvonne erkrankte
Die Geschichte von Yvonne beginne am 20. Februar 1981. Ihr Bruder Sven sei zu diesem Zeitpunkt schon elf Monate alt gewesen. Später seien noch Bianca und André geboren worden. „Ich war bis 1999 mit dem Vater meiner vier Kinder verheiratet“, erklärt Ellen. Ende Mai 1984 hätten Yvonne und ihr Bruder offenbar einen Stuhl an den Buffetschrank geschoben und sich dort die neuen Blutdrucktabletten von Ellen gemopst. „Ich weiß auch nicht, wie die kleinen Geister das geschafft haben“, erinnert sie sich. Als sie es bemerkt habe, hätten vier Tabletten aus der Verpackung gefehlt. Trotzdem hätte sie die quietschfidele Yvonne in den Kindergarten gebracht und sei anschließend zur Arbeit gefahren. „Ich hatte dort Bescheid gesagt, dass sie Yvonne dem Hausarzt vorstellen sollten, der an diesem Tag in die Einrichtung kommen wollte. Plötzlich bekam ich einen Anruf: Ich solle sofort nach Hause kommen, Yvonne gehe es sehr schlecht.“
Vor Ort habe bereits der Krankenwagen gewartet, der dann Mutter und Tochter ins Krankenhaus fuhr. „In der Notaufnahme hat sie herumgetobt. Ich habe mit ihr geschimpft. Das bereue ich heute noch und erinnere mich an ihre hoch quietschende Stimme.“ Die Ärzte hätten beschlossen, Yvonne im Krankenhaus zur Beobachtung zu behalten, weil sie ein Krampfkind gewesen und in der Vergangenheit immer wieder ohnmächtig geworden sei. „Sie kam auf die Kinderstation, man legte sie zum Schlafen hin, und ich fuhr dann mit dem Bus nach Hause. Zwei Stunden später kam der Anruf: Sie sei hirntot“, berichtet die 66-Jährige.
Zweifel an den offiziellen Berichten
Auf Nachfrage hätte man ihr erklärt, dass sie auf der Intensivstation läge und an Maschinen angeschlossen sei. Das wäre Sonntag, der 30. Mai 1984 gewesen. Bis zum 3. Juni habe das kleine Mädchen dort gelegen. „Wir durften sie nicht sehen, und das Personal fertigte uns in einem kleinen Raum ab.“ Am Morgen des 4. Juni sei das Ehepaar dann mit dem Zug nach Neubrandenburg gefahren, um Yvonne zu besuchen. „Auf dem Bahnhof in Neubrandenburg rief man uns plötzlich aus und sagte uns, wir sollten sofort ins Krankenhaus kommen.“ Dort habe ihnen ein Arzt mitgeteilt, dass sie am Abend zuvor um 22.20 Uhr verstorben sei. „Ich wollte sie sehen, aber der Arzt sagte, die Pathologie habe sie bereits zur Obduktion übernommen.“
Laut Krankenhausbericht hätten die Ärzte ihrer Tochter den Magen ausgepumpt; Ellen bezweifelt das. „In der ganzen Zeit, in der ich dort war, ist das nicht passiert.“ Laut Obduktionsbericht hätten die Rechtsmediziner aber keinen Mageninhalt gefunden, was Ellen ebenfalls bezweifelt. Der Bericht, der dem Nordkurier vorliegt, nenne mehrere Anzeichen für ein Herz-Kreislauf-Versagen, darunter eine starke Hirnschwellung sowie Befunde zu Nieren, Leber und Lunge. Ellen widerspricht: „Meine Tochter hatte keine Lungenentzündung, so wie es dort auch steht.“ Als Todesursache haben die Pathologen die Einnahme des Medikaments Pholedrin vermutet; dieses Medikament ist in Deutschland nicht mehr erhältlich. Laut Internetrecherche kann eine Überdosis tödlich sein, besonders bei Kindern. Ellen argumentiert: „Dann wäre ich wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht in den Knast gekommen. Aber niemand hat mich jemals dazu befragt, angeklagt oder sonst wie bestraft.“
Exhumierung bringt keine Gewissheit
Nach diesem schrecklichen Ereignis habe die Familie nur einmal Besuch gehabt. „Angeblich von der Kripo; ich glaube jedoch, die Besucher kamen von der Staatssicherheit. Sie stellten viele Fragen zu Krankheiten in unserer Familie und schauten sich den Rücken meines Sohnes an, weil er einen weißen, schlecht durchbluteten Fleck hat.“ Eine Woche später habe die Beerdigung stattgefunden – ein kleiner weißer Sarg, darin eine rote Strickjacke und ein Mickymaus-Kuscheltier. Auch im Bestattungsinstitut hätten die Mitarbeiter ihr den Blick auf ihre Tochter untersagt. „Angeblich wegen der Spuren der Obduktion“, sagt Ellen.
Erst nach der Wende sei sie durch Reportagen, Berichte und Erzählungen wirklich stutzig geworden. Das Gefühl, dass am vermutlichen Tod ihrer kleinen Tochter etwas nicht stimmt, sei gewachsen. Die von ihr beauftragte Exhumierung des Grabes habe ihr einen weiteren Grund geliefert, nicht an den Tod von Yvonne zu glauben. „Mein Sohn André war bei der Exhumierung dabei. Man fand einige Knochen und die Strickjacke. In der Strickjacke lagen jedoch keine Überreste. Die Knochen gehörten zu einem anderen Kind, das dort viele Jahre zuvor begraben wurde. Vor der Beerdigung wurde die alte Einfassung und der Grabstein entfernt, und Yvonne bekam damals einen eigenen Grabstein.“
Das Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Greifswald gab an, dass es aus den Knochen nur sehr geringe Mengen an DNA extrahieren konnte. Laut dem der Redaktion vorliegenden Gutachten war der DNA-Abbau aufgrund langer Liegezeit, Bodenbeschaffenheit, Feuchtigkeit und Temperatur so weit fortgeschritten, dass die Fachleute kein DNA-Profil erstellen konnten, das gemäß den aktuell gültigen Richtlinien für eine Abstammungsbegutachtung verwendet werden kann.
Hoffnung auf Hinweise und politische Forderungen
Sie schließe aus dieser Analyse, dass Yvonne niemals in diesem Grab gelegen hat. Doch wo, fragt sie sich, ist dann mein kleines, süßes Mädchen? „Ich nehme an, dass man sie in ein Heim brachte und ihr erklärte, ihre Eltern seien tot. Und dann wurde sie zwangsadopiert, vielleicht an eine SED-Genossin, die ein Mädchen haben wollte.“ In den angeforderten Stasi-Unterlagen hätten sich darüber jedoch keine Notiz befunden. Nur über Ellen selbst hätten die Behörden Akten geführt. „Ich hatte einmal einen Brief an einen Radiosender im Westen geschrieben und mir ein Lied für meine Oma gewünscht, die wie meine Tante und mein Onkel in Westberlin lebten. Ansonsten war ich ein kleiner Gegner, das muss ich sagen.“
Sie erinnere sich noch an eine Wahl: „Ich sagte damals, ich gehe nicht wählen, weil ich keine Aschentonne hatte und in meinem Badezimmer das Fenster kaputt war, sodass man im Winter an der Wand Schlittschuh laufen konnte. Plötzlich bekam ich alles. Am Wahltag wollte ich eigentlich erst kurz vor 18 Uhr gehen, aber schon um 12 Uhr standen Funktionäre mit der Wahlurne vor meiner Tür. Ja, ich war ein kleiner Rebell. Es gab immer wieder Ärger, weil ich meinen Mund nicht halten konnte.“
Sie erlebe dasselbe wie viele Familien, die glauben, von vorgetäuschtem Säuglingstod oder von Zwangsadoption betroffen zu sein. „Ich möchte Klarheit. Ich hoffe, dass sich jemand meldet, der mehr weiß – notfalls anonym.“ Die 66-Jährige betont, dass sie nur wissen möchte, ob ihr Mädchen lebt. „Ich würde mich nicht in die neue Familie hineindrängen.“ Auch ihre Geschwister Bianca und André würden sich nach einem Lebenszeichen sehnen.
Ellen griff in der Vergangenheit nach jedem Strohhalm, der sich bot. Sie arrangierte sogar einen Privatermittler, der sie aufmerksam machte, dass es zwei Sterbeurkunden mit gleichem Inhalt gebe, allerdings mit zwei unterschiedlichen Ausstellungsdaten (7. Juni und 23. Juli 1984) – unterschrieben vom gleichen Mitarbeiter. Und sie erzählt: „Ich habe ein Medium befragt. Ich weiß, manche sagen vielleicht, ich bin bescheuert, aber man klammert sich an jeden Hinweis.“ Das Medium habe behauptet, Yvonne lebe in den USA, in Washington, D.C.
Ellen Singwald fordert die Politik auf, sich endlich mit dem Thema auseinanderzusetzen und die bisher verschlossenen Akten für diese Mütter zu öffnen. „Ich kann keine 60 Jahre warten, dann bin ich tot!“ Sie verstehe, dass derzeit nur Adoptivkinder und Adoptiveltern die Möglichkeit haben, die leiblichen Eltern zu finden. „Aber diese Regel darf nicht für den vorgetäuschten Säuglingstod und die Zwangsadoption gelten. Damals herrschte ein anderes Regime, und die Behörden müssen solche Fälle anders behandeln.“
Die 66-Jährige sieht Parallelen zu einem anderen Schicksal, über das der Nordkurier berichtete. Im Neubrandenburger Krankenhaus soll zwischen dem 4. und 5. Juni 1983 – also fast genau ein Jahr zuvor – die kleine Manja aus einem Gitterbett gefallen sein; sie starb an einer Hirnblutung und an einer Sepsis. Das Mädchen hatte sich bei einem häuslichen Unfall Verbrühungen zugezogen und lag seit dem 8. Mai im Krankenhaus. Die Klinik untersagte den Eltern, ihr Kind während der Behandlung und nach dem möglichen Tod zu sehen. Die Geschwister beantragten bei der Staatsanwaltschaft in Neustrelitz die Exhumierung des Grabes auf dem Ringenwalder Friedhof. Die Behörde gab den Fall wegen möglicher Verbindungen an die Kollegen in Neubrandenburg ab.