Jäger verliert nach Alkoholfahrt Führerschein, Job und Jagdschein
Jäger verliert Führerschein, Job und Jagdschein

Ein 32-jähriger Jäger aus der Region Penzlin hat nach einer Alkoholfahrt mit anschließender Flucht vor der Polizei nicht nur seinen Führerschein, sondern auch seinen Job und die Jagderlaubnis verloren. Das Amtsgericht Waren an der Müritz verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt 750 Euro.

Flucht endete an einem Baum

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 11. April 2026. Der Mann hatte bei Freunden Bier getrunken und wollte anschließend nur die wenigen Kilometer nach Hause fahren. Auf der Strecke stand jedoch eine Polizeikontrolle. Statt anzuhalten, gab der 32-Jährige Gas, versteuerte sich und prallte mit seinem Geländewagen gegen einen Baum.

Bei der späteren Blutuntersuchung gegen 3.45 Uhr wurden knapp zwei Promille Alkohol festgestellt. Die Staatsanwaltschaft warf dem bis dahin nicht vorbestraften Mann Trunkenheitsfahrt, kurze Flucht und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor.

Streit um den Jagdhund

Die Polizisten forderten den Mann auf auszusteigen, was dieser verweigerte. Die Beamten fühlten sich durch den Jagdhund im Auto bedroht und kündigten an, das Tier ins Tierheim zu bringen. Das habe ihn wütend gemacht, sagte der Angeklagte: „Mein Hund ist für mich alles.“ Er widersetzte sich der Kontrolle und der Fesselung, wurde am Ende aber doch gefesselt.

Vor Gericht zeigte sich der Mann einsichtig: „Ich hab’ ganz schönen Mist gebaut, dass weiß ich.“ Sein Anwalt Hagen Schäfer betonte, der Entzug der Jagderlaubnis sei „ein tiefer Einschnitt in die Identität eines Jägers“.

Geldstrafe unter kritischer Grenze

Dem Anwalt war wichtig, dass die Geldstrafe unter 60 Tagessätzen bleibt, da die Jagdbehörde sonst eine fünfjährige Sperre verhängt hätte. Richter Roland Träger blieb bei 50 Tagessätzen, zehn weniger als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Fahrerlaubnisbehörde wurde angewiesen, dem Mann erst nach einem halben Jahr wieder einen Führerschein auszustellen, vermutlich nach einer MPU. Der Verurteilte, der von einem Mini-Job auf dem Bau lebt, nahm das Urteil an.