Zwangsadoption in der DDR: Geschwister zweifeln am Tod ihrer Schwester Manja
DDR-Zwangsadoption: Geschwister zweifeln am Tod ihrer Schwester

Die Geschwister Anja, Diana, Daniela und David Rechlin sind überzeugt, dass ihre Schwester Manja nicht 1983 im Krankenhaus Neubrandenburg gestorben ist, sondern noch lebt. Die Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg bearbeitet den Fall und prüft eine Exhumierung der Grabstelle in Ringenwalde.

Der Unfall und die Ereignisse im Krankenhaus

Die damals zweijährige Manja aus Ringenwalde in der Uckermark verbrühte sich bei einem Haushaltsunfall und wurde am 8. Mai 1983 ins Krankenhaus nach Templin gebracht. „Noch am selben Tag verlegte man sie auf die Intensivstation im Neubrandenburger Krankenhaus“, erzählt Anja Rechlin. Vier Wochen lang hatten die Eltern keinen Kontakt zu ihrer Tochter.

„Das Klinikum ignorierte oder verbot alle Bemühungen meiner Eltern, meine Schwester im Krankenhaus zu besuchen. Es wies jede Anfrage abrupt zurück“, so Rechlin. Nur die Gemeindeschwester aus Ringenwalde informierte die Eltern über den Gesundheitszustand des Kindes. Am 4. Juni soll das Mädchen auf die normale Kinderstation verlegt worden sein, ein Besuchstermin für den 5. Juni wurde vereinbart. Doch dazu kam es nicht mehr: Manja soll in der Nacht aus dem Gitterkinderbett gestürzt und an einer Hirnblutung und Sepsis gestorben sein. Die Eltern sahen ihr Kind nie wieder.

Ungereimtheiten im Obduktionsbericht

Anja Rechlin, die in Hessen lebt, sah 2025 eine Dokumentation über Zwangsadoption in der DDR. „Da machte es Klick. Es gibt so viele Ungereimtheiten im Kontext des angeblichen Todes meiner Schwester.“ Daraufhin begannen die Geschwister zu recherchieren und beauftragten einen Privatdetektiv.

Der Obduktionsbericht weist aus Sicht der Familie Widersprüche auf: Einerseits seien die Verbrennungen so schwer gewesen, dass eine Verlegung auf die normale Kinderstation nicht infrage kam, andererseits soll das Kind durch einen Sturz aus dem Bett gestorben sein. Zudem wurden eine Herzkrankheit, ein Tumor in der Milz und eine Fettleber festgestellt, worüber die Eltern nie informiert wurden. Der Bericht lag erst am 6. Juli 1983 vor, die Leiche wurde bereits am 10. Juni zur Beerdigung freigegeben.

Auffällig findet Rechlin auch, dass weder Staatsanwaltschaft noch Kriminalpolizei die Eltern kontaktierten. Die Klinikleitung teilt mit, dass keine Unterlagen mehr vorlägen, da die Aufbewahrungsfrist abgelaufen sei. „Selbst das Vernichtungsprotokoll hat man vernichtet“, so Rechlin.

Zweifel an der Beerdigung

Die Beerdigung fand laut Familie am Freitag, dem 10. Juni 1983, in Ringenwalde statt. Im Kirchenbuch wurde jedoch der 13. Juni vermerkt. Ein Bürger aus dem Ort, der nicht namentlich genannt werden möchte, glaubt eher dem Kirchenbuch, da der damalige Pfarrer äußerst gewissenhaft gewesen sei. Die Familie stützt sich auf die Erzählungen der Mutter und eine Danksagung in der Zeitung, die auf den 13. Juni datiert ist.

Anja Rechlin fragt sich, warum die Eltern den Körper ihrer Tochter nicht noch einmal sehen durften und ob der Staat das Kind wegen „asozialen Verhaltens“ weggenommen hat. „Meine Mutter war damals 21, noch in einer Ausbildung und nicht verheiratet. Und dann geschah der Unfall“, sagt sie.

Fehlende Unterlagen und Identifikationsnummern

Der Privatdetektiv Rainer Elsner, ein ehemaliger Polizeibeamter aus Königs Wusterhausen, half bei der Beschaffung von Unterlagen. Es fehlt die Unterschrift der Mutter auf der schriftlichen Todesanzeige, die für die Auszahlung einer Mütterkarte notwendig war. Laut Vermerk und Stempel des Klinikums war diese angeblich nicht erforderlich.

Die Meldekartei von Manja, die am 16. Februar 1981 geboren wurde, existiert laut Meldestelle Templin nicht mehr. Die Behörde begründete dies mit dem zweimaligen Umzug der Familie. Zudem haben Manja und ihre Großmutter bis auf das Geburtsdatum identische Personenkennzahlen. „Das kann man nicht mehr als einfachen Behördenfehler abtun“, sagt Rechlin.

Die Familie wartet nun auf die Freigabe zur Exhumierung der Grabstelle, die bereits eingeebnet wurde. „Natürlich weiß ich, dass die Chance auf DNA-taugliches Material nach so vielen Jahren eher gering ist. Trotzdem betonen Experten, dass es nicht unmöglich ist“, erklärt Rechlin. Das Gesundheitsamt in Templin darf wegen der überschrittenen Liegezeit nicht über eine Exhumierung entscheiden.

Im Jahresbericht 2026 der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur heißt es, dass keinerlei Belege für das Vortäuschen des Todes eines Säuglings gefunden wurden. Der Rechtsmediziner Prof. Dr. Klaus Püschel untersuchte Fälle mit Exhumierungen und DNA-Vergleichen, konnte aber in keinem Fall den Verdacht bestätigen. Im Forschungsprojekt „Aufarbeitung von Zwangsadoption in der SBZ/DDR zwischen 1945 und 1989“ wurden 1.323 Adoptionsakten aus 18 ehemaligen DDR-Kreisen ausgewertet.

Die Geschwister gehen davon aus, dass das Grab leer ist oder etwas gefunden wird, das nicht ihrer Schwester zuzuordnen ist. Ähnliche Fälle gab es in Mecklenburg-Vorpommern bereits: Brigitte Riebe sucht ihren Sohn Nico, der 1982 im Krankenhaus Güstrow gestorben sein soll. Bei der Exhumierung fand man keine menschlichen Knochen, sondern nur Tierknochen.

„Die Ämter mauern“, sagt Anja Rechlin. Sie hat einen Antrag auf Einsicht in die Akten der Staatssicherheit gestellt. Leibliche Eltern haben keinen Rechtsanspruch auf Auskunft über ihre adoptierten Kinder, die Archive schließen Adoptionsakten für 60 Jahre. Die Geschwister hoffen, mit dem Weg in die Öffentlichkeit Menschen zu finden, die helfen können. „Vielleicht erinnert sich noch jemand daran, was damals geschah.“