In der Nacht zum 1. Juni 1923 verschwand der 23-jährige Lehrer Walter Kadow aus Parchim. Der gebürtige Hagenower, ausgebildet zum Volksschullehrer, hatte in Roggenstorf als Hilfslehrer gearbeitet und war Anfang der 1920er-Jahre in das Milieu der Roßbach-Leute geraten: ehemalige Freikorpsmänner und rechtsradikale Aktivisten, die auf mecklenburgischen Gütern Arbeit fanden und ihre paramilitärischen Strukturen weiterführten.
Ein Lehrer im rechten Milieu
Walter Kadow wurde 1900 in Hagenow als Sohn eines Schmieds geboren. Er ließ sich zum Volksschullehrer ausbilden und arbeitete später als Hilfslehrer in Roggenstorf. Anfang 1921 schloss er sich auf dem Gut Herzberg der Arbeitsgemeinschaft Roßbach an. Diese Gruppe ging aus dem Freikorps Roßbach hervor, einer rechten paramilitärischen Formation der frühen Weimarer Republik.
Was in einer Parchimer Gaststätte begann, führte wenige Stunden später hinaus in Richtung Neuhof. Dort wurde Kadow von mehreren Männern aus dem Roßbach-Umfeld getötet und im Wald verscharrt. Der Fall wurde als Parchimer Fememord bekannt und später vor dem Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik in Leipzig verhandelt. In den Prozessakten standen Namen, die Jahre danach im NS-Staat zentrale Funktionen übernehmen sollten.
Mecklenburgs Güter als rechter Rückzugsraum
In Mecklenburg fanden Roßbach-Leute auf Gütern Beschäftigung. Offiziell arbeiteten sie in der Landwirtschaft. Tatsächlich blieben viele von ihnen militärisch organisiert, hielten Verbindung untereinander und wurden auch als Wachleute oder Streikbrecher eingesetzt. Teilweise verfügten sie über illegale Waffen. Im Raum Parchim spielten die Güter Herzberg und Neuhof eine wichtige Rolle. Auf Herzberg arbeitete Martin Bormann, damals landwirtschaftlicher Angestellter und Funktionär im Roßbach-Umfeld. Auf Neuhof führte Rudolf Höß einen Arbeitstrupp.
Kadow passte offenbar nicht dauerhaft in diesen Kreis. Er galt unter den Roßbach-Leuten als schwierig. Ihm wurde vorgeworfen, sich als früherer Leutnant ausgegeben, Geld geliehen und nicht zurückgezahlt zu haben. Außerdem stand der Verdacht im Raum, er sei kommunistisch gesinnt. 1922 oder Anfang 1923 wurde Kadow auf Veranlassung Bormanns aus der Arbeitsgemeinschaft ausgeschlossen. Dabei wurde bekannt, dass er einen Vorschuss von 30.000 Mark erhalten hatte, der auch für andere Mitglieder bestimmt gewesen sein soll.
Die Fahrt hinaus nach Neuhof
Am 31. Mai 1923 erschien Kadow nach längerer Abwesenheit wieder in Parchim. Bormann wurde darüber informiert. Er wollte Kadow nun nicht mehr arbeiten lassen, sondern bestrafen. Mehrere Roßbach-Leute aus Neuhof und Herzberg machten sich auf den Weg zu ihm. Sie trafen Kadow in einer Parchimer Gaststätte. Es wurde getrunken. Später war Kadow stark alkoholisiert und bestieg einen Wagen. Die Fahrt führte aus der Stadt hinaus in Richtung Neuhof, einem Gut an der Landstraße, der heutigen B321, nach Crivitz.
Unterwegs und später außerhalb der Stadt begannen die Misshandlungen. Die Männer schlugen mit Fäusten, Gummiknüppeln, einem Spazierstock und einem Ast auf Kadow ein. Rudolf Höß schrieb später, die Beteiligten seien betrunken gewesen und hätten kaum noch überlegt. Die Gewalt endete tödlich. Emil Wiemeyer schnitt dem am Boden liegenden Kadow mit einem Taschenmesser die Kehle durch. Anschließend gaben Rudolf Höß und Karl Zabel Schüsse auf seinen Kopf ab. Am nächsten Morgen wurde Kadows Leiche im Wald vergraben.
Urteile vor dem Leipziger Gericht
Lange blieb die Tat nicht verborgen. Unter den Roßbach-Leuten entstanden Gerüchte. Einer der Beteiligten, Bernhard Jurisch, bekam offenbar Angst, selbst beseitigt zu werden. Am 22. Juni 1923 ging er in Berlin zur Redaktion des sozialdemokratischen „Vorwärts“ und berichtete von Kadows Tötung. Danach begannen umfangreiche Ermittlungen. Der Fall lag zunächst bei der Schweriner Staatsanwaltschaft. Oberreichsanwalt Ludwig Ebermayer zog das Verfahren jedoch an sich und brachte den Fall vor den Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik in Leipzig.
Verhandelt wurde vom 12. bis 15. März 1924. Angeklagt waren 13 Männer, darunter Martin Bormann, Rudolf Höß, Emil Wiemeyer, Karl Zabel und Bernhard Jurisch. Sechs Männer, darunter Höß, standen wegen Mordes vor Gericht. Bormann wurde ein geringeres Vergehen zur Last gelegt. Vor Gericht stellten die Angeklagten Kadow als Verräter dar. Sie behaupteten, bei ihm einen Mitgliedsausweis der kommunistischen Jugend und russisches Geld gefunden zu haben. Überprüfen ließ sich das nicht mehr.
Am 15. März 1924 verkündete der Staatsgerichtshof sein Urteil. Rudolf Höß wurde wegen schwerer Körperverletzung und vollendeten Totschlags zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Emil Wiemeyer erhielt zwölfeinhalb Jahre Zuchthaus. Martin Bormann wurde wegen Beihilfe zu schwerer Körperverletzung sowie Begünstigung zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Unklar blieb, welche Verletzung Kadow letztlich tötete. Durch die Koch-Amnestie kam Höß bereits im Juli 1928 wieder frei.
Zwei Karrieren nach dem Mord
Rudolf Höß trat später in die SS ein. Er diente in Dachau und Sachsenhausen und wurde 1940 Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz. Dort organisierte und leitete er den Massenmord. 1947 wurde er in Polen zum Tode verurteilt und auf dem Gelände des ehemaligen Stammlagers Auschwitz hingerichtet. Martin Bormann trat 1927 in die NSDAP ein. Er stieg über Parteifunktionen, die Verwaltung der NSDAP-Hilfskasse und den Stab von Rudolf Heß auf. 1941 wurde er Leiter der Parteikanzlei im Rang eines Reichsministers, 1943 Sekretär Adolf Hitlers. 1938 erhielt Bormann für seine Haft im Zusammenhang mit dem Kadow-Fall den sogenannten Blutorden.
Der Parchimer Fememord bleibt ein lokaler Fall mit einer weitreichenden Tragweite: Eine Tat, die in Mecklenburg begann, führt in den Lebensläufen zweier Beteiligter bis in die zentralen Bereiche des nationalsozialistischen Macht- und Vernichtungsapparats. Für Parchim, Neuhof und Herzberg ist der Fall ein Teil der eigenen Geschichte der frühen Weimarer Jahre.