Böller-Prozess: 24-Jähriger muss 3200 Euro für illegale Knaller zahlen
Böller-Prozess: 3200 Euro Strafe für illegale Knaller

Ein 24-jähriger Mann aus Neustrelitz muss für das Werfen illegaler Polenböller in der Silvesternacht 3200 Euro zahlen. Das Amtsgericht in Waren an der Müritz verhandelte den Fall, nachdem der Mann Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte. Am Ende zog er den Einspruch zurück und akzeptierte die Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro.

Polizei ertappte Böller-Werfer am Marktplatz

Polizisten hatten den Neustrelitzer am 1. Januar gegen 0.42 Uhr am Marktplatz dabei ertappt, wie er zweimal nacheinander ohrenbetäubende Silvesterknaller warf. Bei der Kontrolle stellte sich heraus: Die Böller der Marke Dumbum 5g dürfen nur von Feuerwerkern mit entsprechender pyrotechnischer Erlaubnis gezündet werden. Die Staatsanwaltschaft warf dem Lagerarbeiter deshalb illegalen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vor.

Angeklagter wollte von nichts wissen

Vor Richter Roland Träger räumte der Mann zunächst ein, zur fraglichen Zeit am Markt gewesen zu sein. Dann behauptete er, dort sei eine Tüte gelegen, „aus der sich jeder bedienen konnte“. Später gab er zu, dass „etwas weiter weg“ eine Gruppe Männer stand, die er aber nicht gekannt haben will. Er habe „einfach die Falschen aus dem Beutel erwischt“ und nicht gewusst, was für Knallkörper es seien.

Die Beamten hatten jedoch notiert, dass der Knall schon beim ersten Böller „eine enorme Lautstärke hatte und eine starke Druckwelle zu spüren“ war. Auf Nachfrage des Richters nickte der Angeklagte – ihm war also zumindest beim zweiten Wurf bewusst, dass es sich um stärkere Knaller handelte.

Vorstrafen und keine Einstellung des Verfahrens

Der Blick ins Vorstrafenregister zeigte: Dem Angeklagten war bereits vom Landkreis der Besitz von Waffen und Munition untersagt worden. Dagegen hatte er verstoßen, als er bei einem Fußballspiel mit einem Messer in der Tasche erwischt wurde. Sein Verteidiger Guido Pauly versuchte dennoch, eine Einstellung wegen Geringfügigkeit zu erreichen – die Staatsanwaltschaft lehnte ab, auch Richter Träger sagte, eine Einstellung komme nicht in Frage.

Der Lagerarbeiter, der 1200 Euro im Monat verdient, sah sich einem Strafrahmen von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe gegenüber. Nach einer Beratung mit seinem Anwalt erklärte Pauly: „Glücklich ist mein Mandant nicht, aber er stimmt zu, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen wird.“ Ob der Mann künftig wieder am Markt böllert, ließ er offen.